Stand: 28.07.2012

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Felgen- und Fahrzeugtechnik Seegel

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Alle Vertragsbeziehungen zwischen der Felgen- und Fahrzeugtechnik Seegel im folgenden FFTS genannt und dem Kunden erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese AGB gelten sowohl für Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, wie auch für Verbraucher i.S.v. § 13 BGB.
Eventuelle AGB der Kunden werden nicht in den Vertrag mit FFTS einbezogen.

§ 2 Angebote und Preise

(1) Die Angebote der Firma FFTS erfolgen stets freibleibend.

Die genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, jedoch nicht die Versicherung-, Versand- und Transportkosten. Solche Kosten, sowie sonstige vereinbarte Nebenleistungen, insbesondere Transportversicherung, werden zusätzlich berechnet.

(2) In Werbeanzeigen, Preisvergleichsseiten, Onlinemarktplätzen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.

(3) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. FFTS kann dieses Angebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch zusenden der bestellten Ware annehmen.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Für die Bezahlung der erworbenen Artikel steht dem Kunden die Vorkasse per Überweisung, die Nachnahme (zzgl. Nachnahmegebühr) oder die Barzahlung zur Verfügung. Eine Teilzahlung des Rechnungsbetrages ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma FFTS möglich. Der Kaufpreis ist jeweils sofort mit der Abholung der Ware fällig und ohne Abzug zu leisten.

(2) Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, ist FFTS berechtigt, eine Lager- bzw. Aufwandsgebühr in angemessener Höhe (meist jedoch 0,75€ zzgl. USt. pro Felge/Tag ab Beginn des Verzuges) zu berechnen. Übersteigt der offene Gesamtbetrag den tatsächlich zu erwartenden Erlös einer Versteigerung der entsprechenden Ware – jedoch spätestens nach Zahlungsverzug von einem Jahr ab Rechnungsdatum – ist FFTS berechtigt, die Ware zu veräußern. Überbeträge werden dem Kunden zurückerstattet.

§ 4 Abtretungsverbot / Aufrechnung

(1)Rechte aus den mit uns getätigten Geschäften, insbesondere Gewährleistungsansprüche, sind nicht übertragbar.

(2) Der Kunde darf gegenüber FFTS nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

§ 5 Lieferung

(1) Erfüllungsort für die Leistung ist Erfurt-Gispersleben. Eine Versendung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort ist gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale möglich.  Die Gebühr beträgt pro Verpackungseinheit 5,00 €. Dies gilt jedoch nur wenn es möglich ist die Ware standardisiert unter Einhaltung der handelsüblichen Höchstmaße und Gewichte bis 31,5kg zu verpacken. Wünscht der Kunde eine Nachnahme, so beträgt die Nachnahmegebühr 8,00 €. Werden mehrere Artikel zusammen versandt, ist die Versand- und Verpackungspauschale mit FFTS vorher abzusprechen. Diese Preise, auch die Preise für Verpackung und Versand, gelten nur innerhalb Deutschlands.

(2) FFTS ist zu Teillieferungen berechtigt. Diese gelten als gesondertes Geschäft und haben keinen Einfluss auf andere Geschäfte oder Teilmengen.

(3) Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unsere Geschäftsräume oder Lager verlassen hat oder zur Abholung bereitgestellt wurde.

(4) Augenscheinlich erkennbare Beschädigungen an Verpackung oder Inhalt der gelieferten Waren sind beim Paketdienstleister/Spediteur unmittelbar zu reklamieren und die Annahme der Lieferung ist zu verweigern. Der Kunde ist verpflichtet, Beschädigungen unverzüglich der Firma FFTS mitzuteilen.

(5) Sollte das Paket aufgrund einer falschen Adresse nicht zugestellt werden können, so behält sich FFTS vor, dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

(6) Lieferfristen sind nur im Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung verbindlich. Ansonsten geben genannte Termine stets den unverbindlichen voraussichtlichen Liefertermin an.

(7) Eine individuell vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und anderer unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches von FFTS liegen, gleichgültig ob sie in unserem Betrieb oder beim Zulieferer eintreten wie z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Ausschusswerden, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder Materialien, Änderungen in der Ausführung auf Anordnung des Bestellers oder einer Behörde. Die bezeichneten Umstände sind auch dann nicht von FFTS zu vertreten, wenn sie während eines Verzuges entstehen.

(8) Überschreitet FFTS die Lieferfrist, ist der Kunde berechtigt nach einer angemessen Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Lieferungsvorbehalt

Bei Nichtverfügbarkeit behält sich FFTS das Recht vor, von der Lieferung der Ware abzusehen. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unter Angabe der Gründe informiert. Sollte der Kaufpreis bereits entrichtet sein, so wird FFTS diesen unverzüglich zurückerstatten.

§ 7 Rückgaberecht des Verbrauchers  

Laut BGB § 355 steht Ihnen ein Widerrufsrecht von 2 Wochen zu.

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht
Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn die Sache vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Absatz 1 Satz 1 BGB) über die Lieferung von Waren, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Firma Felgen-und Fahrzeugtechnik Seegel
Inh. Alexander Seegel
Paul Schneider Str. 10b
99091 Erfurt-Gispersleben
Tel.: +49 (0) 361-6027466 (Mo-Fr. von 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr)
Fax: +49 (0) 361-6027466
eMail: kontakt@felgentechnik-seegel.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss er insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Käufer Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von FFTS zurückzusenden. Der Käufer hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung durch den Käufer erbracht wurde. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den FFTS mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung

§ 8 Gewährleistung/Haftung bei Bearbeitung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und Felgen

(1) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für Neuwaren ein Jahr.

(2) Schweißarbeiten, Polierarbeiten, Hochglanzverdichtung und Richtarbeiten an Felgen werden nur auf Kundenwunsch ausgeführt. Bei diesen speziell nach Kundenwunsch gefertigten Produkten übernimmt FFTS keine Gewährleistung.

(3) Bei der Hochglanzverdichtung und Bearbeitung von Sonderteilen wie etwa Motorrad-Gabelbrücken, Motorradfelgen, Hinterradschwingen, Ventildeckeln, Getriebeglocken und auch Nabenabdeckungen von PKW Felgen etc. können durch notwendige spezielle Spanntechniken und/oder Spannvorrichtungen Schäden wie Materialquetschungen und/oder Abdrücke an den Bauteilen entstehen. In diesen Fällen übernimmt FFTS nur die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen. Eine Haftung für fahrlässige Beschädigungen ist ausgeschlossen.

(4) Lackierarbeiten werden von FFTS nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür wird die Gewähr von FFTS übernommen. Für Beschädigungen der Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch FFTS zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, wird nicht gehaftet. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Diese können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten.

(5) Sollten sich die Beanstandungen des Artikels durch den Kunden als unbegründet herausstellen, ist FFTS berechtigt, eine Aufwandentschädigung von 40,00 € und die Erstattung der im Beanstandungsprozess angefallenen Versandkosten dem Kunden zu berechnen.

(6) Bei dem Zerlegen und Montieren mehrteiliger Felgen, Polieren, Hochglanzverdichten, Richten und Schweißen von Felgen erlischt automatisch die Betriebserlaubnis für die Felgen, so dass sie für den Straßenverkehr ohne eine entsprechende TÜV-Prüfung nicht mehr zulässig sind. Die Prüfung ist vom Kunden selbst zu veranlassen und auf seine Rechnung durchzuführen. FFTS wird solche Felgen nicht montieren.

§ 9 Haftung

(1) Die Haftung von FFTS ist, sofern es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten handelt, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn FFTS oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(3) Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von FFTS auf den voraussehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz entgangenen Gewinns sind ausgeschlossen.

(4) Im Übrigen verjähren Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach der Auslieferung der mangelhaften Artikel oder der unerlaubten Handlung.

§ 10 Rücktritt

(1) Können die durch den Kunden erworbenen Artikel nicht zugestellt werden, oder verweigert der Kunde die Annahme, behält sich FFTS das Recht vor, von dem Vertag mit dem Kunden zurückzutreten.

(2) Weiter behält sich FFTS vor, etwaige entstandene Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

(3) Vorzeitige Vertragsbeendigung bei Werks- und Dienstleistungsvereinbarungen
Eine vorzeitige Kündigung kann von beiden Teilen nur aus wichtigem Grunde erfolgen. Erfolgt die Kündigung durch FFTS aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, hat die FFTS Anspruch auf die gesamte vertraglich vereinbarte Vergütung unter Abzug ersparter Aufwendungen und etwaig erlangter materieller Vorteile. Als wichtige Gründe einer außerordentlichen Kündigung durch FFTS gelten insbesondere:

a) Wiederholter Zahlungsverzug des Kunden bzw. eine nicht unerhebliche Verschlechterung seiner Wirtschaftslage, die Einleitung von Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckung u.a. gegen den Kunden bzw. mit ihm gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen, welche die Gefahr der Nichtbezahlung gegenwärtiger, rückständiger oder künftiger Forderungen der Firma FFTS bergen.
b) Wiederholter Verstoß gegen vertragliche Haupt- und Nebenpflichten durch den Kunden und dabei insbesondere auch gegen auf Seiten des Kunden bestehende Mitwirkungspflichten jedweder Art, trotz erfolgter Abmahnung.

§ 11 Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften

Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Kunde muss das Fahrzeug bei einer amtlich anerkannten Technischen Überwachungsorganisation für den Kraftfahrzeugverkehr vorführen. Die Verantwortung für die Abnahme von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teile liegt beim Kunden bzw. Fahrzeughalter. Irgendwelche Ansprüche an die Firma FFTS wegen Nichtgenehmigung seitens der Überwachungsorganisation sind ausgeschlossen – es sei denn, FFTS hat die Zulässigkeit ausdrücklich zugesichert. Eine solche Zusicherung bedarf der Schriftform. Die für die Abnahme anfallenden Kosten sind in Form einer gesonderten Kostenpauschale zu entrichten. Je nach Art des Umbauumfanges müssen die Fahrzeuge in die entsprechende Versicherungs- / Schadstoffklasse umgestuft werden, was vom Kunden zu beachten ist.

§ 12 Datenschutz

FFTS weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) von FFTS zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten können zum Zweck von Bonitätsprüfungen auch an Beauftragte gemäß §11 BDSG übermittelt werden.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für die Abänderung der Schriftformklausel selbst.

(2) Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist Erfurt-Gispersleben.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand Erfurt vereinbart. FFTS ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Auf das Rechtsverhältnis zwischen FFTS und dem Kunden findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung.

Versandhinweise

Versandhinweise

Felgendoktor kontaktieren

Felgen- und Fahrzeugtechnik Seegel

Dipl.-Wirt.-Ing. (FH)
Alexander Seegel
Schmalwasserweg 5A
99091 Erfurt-Gispersleben

Fon:     0361-6027466
Mobil:  0172-3751396
E-mail: kontakt@felgentechnik-seegel.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. : 08.30 – 17.00 Uhr
Samstag : 09.00 – 12.00 Uhr

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